Einwohnermeldeamt


Adresse: August-Bebel-Straße 25
39326 Wolmirstedt
Telefon: (03 92 01) 6 47 47
(03 92 01) 6 47 48
Telefax-PC: +49 (3 92 01) 6 48 47

Sprechzeiten

Montag und Mittwoch - geschlossen -
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
jeden 1. Samstag
im Monat
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Aufgaben

  • An- und Abmeldung bei Umzug
    Eine Abmeldung ist seit 1.6.2004 nur noch dann erforderlich, wenn Sie innerhalb Deutschlands keinen Hauptwohnsitz mehr begründen möchten, d.h. bei einem Umzug in das Ausland. Nur eine Nebenwohnung in Deutschland, jedoch eine Hauptwohnung im Ausland zu haben, ist gesetzlich laut Melderecht nicht möglich.

    Bei einem Wegzug aus der Stadt Wolmirstedt ist nur noch eine Anmeldung am neuen Wohnort nötig. Die entsprechende Rückmeldung (Abmeldung) durch den neuen Wohnort erfolgt automatisch.

    zur Vorlage sind mitzubringen (bei Auslandsabmeldung):
    Personalausweis bzw. Reisepass

    für die Abmeldung werden folgende Daten benötigt:
    - Anschrift der neuen Wohnung im Ausland
    - PLZ
    - Ort

  • Auskunfts- und Übermittlungssperre

    Antrag auf Auskunftssperre

    Eine Auskunftssperre bezieht sich auf die Nichtweitergabe einer Melderegisterauskunft. Als Begründung für eine solche Sperre sind Tatsachen glaubhaft zu machen, dass durch eine Melderegisterauskunft die Annahme gerechtfertigt ist, dass der betreffenden Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Pass- und Meldeangelegenheiten


    Was benötige ich alles für die Ausstellung eines Personaldokumentes?

    Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 1 biometrisches Passfoto 22,80 Euro
    Personalausweis ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 1 biometrisches Passfoto 28,80 Euro
    Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 1 Passfoto 10,00 Euro
    Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr gültig) 1 Passfoto 13,00 Euro
    Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 1 Passfoto 26,00 Euro
    Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 1 biometrisches Passfoto 37,50 Euro
    Reisepass ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 1 biometrisches Passfoto 59,00 Euro

    Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher Vertreter (bei Minderjährigen unter 16 Jahren) müssen persönlich zur Beantragung eines Dokumentes erscheinen. In besonderen Fällen ist der Kontakt mit den Mitarbeitern des zuständigen Einwohnermeldeamtes aufzunehmen.

    Für die Beantragung eines Personaldokumentes sind grundsätzlich zur Personenidentität mitzubringen:
      > vorhandene Personaldokumente
      > Geburtsurkunde o.ä.


  • Hinweis zur Identifikationsnummer (Steuer-ID)

    Abforderung der Identifikationnummer (Steuer-ID)

    Bundesamt für Steuern
    An der Küppe 1
    53225 Bonn
    Weitere Informationen erhalten sie unter der Telefon-Nr.: 01805-43783837 (01805-IDSTEUER) oder per E-Mail: per-idnr(at)bzst.bund.de


  • Melderegisterauskünfte
  • Beglaubigungen

    Beglaubigungen

    Um die Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem Original zu bescheinigen, bedarf es einer Beglaubigung. Dabei ist das Original und möglichst ein Kopie des zu beglaubigenden Dokumentes vorzulegen. Eine Beglaubigung von Urkunden, wie Ehe,- o. Geburts,- oder Sterbeurkunden oder Erbscheinen ist jedoch nicht möglich. Hier lassen Sie sich eine Zweitschrift vom jeweiligen Standesamt des Geburtsortes oder der ausstellenden Behörde ausstellen. Führungszeugnisse, wie auch Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden nicht beglaubigt.

    Kosten: für die 1.Seite 3,65 Euro und jede weitere 1,55 €

  • Führungszeugnisse \Gewerbezentralregister
    Zu einer Bewerbung oder Einstellung oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird manchmal ein Führungszeugnis benötigt. Dieses beantragen Sie bitte im Einwohnermeldeamt. Ein Führungszeugnis ist von volljährigen Personen persönlich zu beantragen. Für Minderjährige kann der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Der Antragsteller muss sich immer mit einem gültigen Dokument ausweisen.

    Kosten: 13,00 €

  • Melde-, Lebens-, Aufenthalts- und Haushaltsbescheinigungen
  • Gewerbezentralregister







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