| Frau Bertling, Frau Dargel | |
|---|---|
| Adresse: | August-Bebel-Straße 25 39326 Wolmirstedt |
| Telefon: | (03 92 01) 6 47 46 (03 92 01) 6 47 47 (03 92 01) 6 47 48 |
| Fax: | (03 92 01) 6 47 93 |
| Montag und Mittwoch | - geschlossen - |
| Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr 13:30 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 13.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 11.30 Uhr |
| jeden 1. Samstag im Monat |
10.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Bei einem Wegzug aus der Stadt Wolmirstedt ist nur noch eine Anmeldung am neuen Wohnort nötig. Die entsprechende Rückmeldung (Abmeldung) durch den neuen Wohnort erfolgt automatisch.
zur Vorlage sind mitzubringen (bei Auslandsabmeldung):
Personalausweis bzw. Reisepass
für die Abmeldung werden folgende Daten benötigt:
- Anschrift der neuen Wohnung im Ausland
- PLZ
- Ort
Bei Verlust Ihrer Lohnsteuerkarte des laufenden Kalenderjahres kann Ihnen eine Ersatz-Lohnsteuerkarte mit den selben Eintragungen ausgestellt werden.
Hierfür ist es aber erforderlich , dass Sie uns eine Verlusterklärung unterschreiben.
Kosten: 5,00 €
Lohnsteuerkarten aus vergangenen Jahren können wir leider nicht mehr ausstellen. Diesbezüglich kann Ihnen Ihr Finanzamt einen Vordruck aushändigen, welchen Sie dann von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen können.
bitte mitbringen:
- Personalausweis
- Vollmacht desjenigen, welcher nicht persönlich vorspricht (auch bei Ehepaaren) mit Auskunft welche Klasse erwünscht wird.(wichtig)
Zeitraum der Ausfertigung: sofort
Eine Klassenwechsel erfolgt aus verschiedenen Gründen. So kann zum Beispiel bei einer Eheschließung, Trennung, Scheidung oder Tod eines Ehepartners ein Wechsel der Steuerklasse erforderlich werden.
So haben Ehepaare die Möglichkeit zwischen der Lohnsteuerkombination III / V oder IV / IV zu wählen.
Bei alleinstehenden zwischen I und II.
Die Steuerklasse II ist jedoch an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft, welche Sie bitte bei uns erfragen.
In den meisten Fällen wird ein Steuerklassenwechsel ab dem Folgemonat wirksam, aber auch hier gibt es Ausnahmen, welche wir Ihnen gern mündlich erläutern.
Um die für Sie günstigste Steuerkombination zu ermitteln (insbesondere trifft dies für Ehepaare zu), fragen Sie bitte beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater nach. Wir sind nicht befugt oder ermächtigt Sie steuerlich zu beraten
Bitte mitbringen:
- Personalausweis
- bei Ehepaaren beide Lohnsteuerkarten
- ggf. Sterbeurkunde
- Scheidungsurteil
- Angaben über eine Trennung
- Vollmacht desjenigen, welcher nicht persönlich vorspricht (auch bei Ehepaaren) mit Auskunft welche Klasse erwünscht wird(wichtig)
Die Antragstellung für den Erhalt einer Lohnsteuerkarte (erste Ausstellung, nicht Ersatz) kann nur persönlich und schriftlich erfolgen.
Sind Sie erst vor kurzem zugezogen, informieren Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde Ihres bisherigen Wohnortes zuständig ist. Stichtag für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte des laufenden Jahres ist die Gemeinde oder Stadt (hier Stadt Wolmirstedt), in welcher Sie am 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Bei Ehegatten, die nicht getrenntlebend sind, jedoch keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ist die Gemeinde/Stadt zuständig, in welcher der ältere Ehegatte seinen Hauptwohnsitz hat. Das gilt auch für Steuerklassenänderungen.
Eine Steuerkarte wird ausgestellt:
- wenn bisher keine ausgestellt wurde
- bei Aufnahme einer Erstausbildung
- bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach längerer Pause
- bei Aufnahme einer Nebentätigkeit (Schüler)
- bei Aufnahme eines weiteren Beschäftigungsverhältnis (Achtung! Hier ist ein Antrag auf Ausstellung einer weiteren Lohnsteuerkarte zu stellen.-keine Erstausstellung!-)
Sind bei Ihnen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen eingetreten z.B. durch Namensänderung nach Eheschließung, Geburt eines Kindes, Kirchenein- und austritt, Konfessionswechsel o.ä. sind auch diese Änderungen auf der Steuerkarte vorzunehmen.
Anschriftenänderungen, z.B. nach einem Umzug, sind nicht zwingend erforderlich. Diese geben Sie entweder beim Finanzamt mit Ihrer Steuereklärung an, bzw. ohnehin beim Arbeitgeber durch Ihre Mitteilungspflicht. Legen Sie jedoch Ihre Steuerkarte vor, ändern wir gern auf Wunsch auf die aktuelle Anschrift.
Sollte Ihre Lohnsteuerkarte verloren oder zerstört sein, haben Sie die Möglichkeit sich im Rathaus im Einwohnermeldeamt um eine Ersatzkarte zu bemühen. Voraussetzung dafür ist, das Ihnen die erste, verlorene oder zerstörte Karte von der Stadt Wolmirstedt ausgestellt wurde.
Eine Änderung kann durch das Einwohnermeldeamt, in seltenen Fällen durch das Finanzamt vorgenommen werden.
Sofern Sie verheiratet sind, benötigen wir grundsätzlich beide Lohnsteuerkarten.
Bitte lassen Sie sich im Vorfeld der Änderung vom Finanzamt oder Ihrem Steuerberater bezüglich der für Sie günstigsten Steuerklassenwahl beraten.
In den meisten Fällen wird die Steuerklassenänderung ab Folgenmonat wirksam. Eine Ausnahme stellt eine Eheschließung dar.
Eine Änderung für das laufende Steuerjahr wird bis zum 30.11. eines Jahres vorgenommen. Im Regelfall sollte nur einmal pro Jahr geändert werden.
Eine Änderung kann auch schon sofort nach regulärem Erhalt (im Oktober des Vorjahres) vorgenommen werden. Hier handelt es sich dann um eine Berichtigung. In diesem Fall haben Sie dann nochmals im Steuerjahr die Möglichkeit ein weiteres Mal die Klassen zu ändern.
Sollte Ihr Kind in einem anderen Wohnort wohnen als Sie selbst und dieses Kind ist unter 18 Jahre alt, ist dem Einwohnermeldeamt dies nicht automatisch bekannt. Tritt dieser Fakt ein fehlt der Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Um Ihnen diesen nachtragen zu können benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung.
Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen aus, wenn Ihr Kind innerhalb von Wolmirstedt gemeldet ist und Sie selbst aber nicht hier in Wolmirstedt wohnen.
Diese Bescheinigung ist in der Regel 3 Jahre gültig, so dass der Kinderfreibetrag bei Vorlage der Bescheinigung in den kommenden 3 Jahren automatisch auf Ihrer Lohnsteuerkarte erscheint. Sollten Sie jedoch verziehen, ist der Vorgang für die neue Behörde wieder erforderlich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
* Vater- Mutterschaft muss nachgewiesen werden, durch Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung
* Personalausweis des Antragstellers, der mit dem Kind im ersten Grad verwandt ist, für welchen die Bescheinigung ausgestellt werden soll
Um die Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem Original zu bescheinigen, bedarf es einer Beglaubigung. Dabei ist das Original und möglichst ein Kopie des zu beglaubigenden Dokumentes vorzulegen. Eine Beglaubigung von Urkunden, wie Ehe,- o. Geburts,- oder Sterbeurkunden oder Erbscheinen ist jedoch nicht möglich. Hier lassen Sie sich eine Zweitschrift vom jeweiligen Standesamt des Geburtsortes oder der ausstellenden Behörde ausstellen. Führungszeugnisse, wie auch Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden nicht beglaubigt.
Kosten: für die 1.Seite 3,65 Euro und jede weitere 1,55 €