Anmeldung der Eheschließung /
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung / Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist das Standesamt in dem Ort,
in dem einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) hat.
Bei einem gemeinsamen Wohnsitz ist dies das gemeinsame Standesamt, bei getrenntem Wohnsitz sollte das Standesamt gewählt werden, bei dem geheiratet werden soll.
Die Anmeldung zur Eheschließung / zur eingetragenen Lebenspartnerschaft kann frühestens drei Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Dies gilt dann exakt bis zum Eheschließungstermin.
Wenn Sie an einem bestimmten Tag heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anmelden.
Kommt es Ihnen auf einen Wunschtermin nicht an, gibt es auch noch kurzfristig freie Termine.
Die Anmeldung sollte von dem Paar gemeinsam erfolgen. Ist einer der beiden verhindert, sollte er seinem Partner eine ausgefüllte
Vollmacht, eine sogenannte Beitrittserklärung ausstellen.
Die
Beitrittserklärung erhalten Sie auch im Standesamt.
Welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.) ab.
Bitte fragen Sie deshalb rechtzeitig im Standesamt vor der Anmeldung nach, welche Unterlagen Sie hierfür beschaffen müssen.
Bei Eheschließungen mit einem
ausländischen Staatsangehörigen empfiehlt sich in jedem Fall eine persönliche Vorsprache der Verlobten. Die Besonderheiten des Einzelfalles können so besser mit der Standesbeamtin besprochen werden.
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