Niederschlagswasser


Die Stadtverwaltung Wolmirstedt nimmt seit dem 01.01.2002 die Aufgaben der Niederschlagswasserbeseitigung wahr.
Der Bereich Niederschlagswasser ist im Bau- und Planungsamt der Stadtverwaltung Wolmirstedt angesiedelt.

Grundstücksanschlüsse

Ein Grundstücksanschluss bzw. eine Änderung eines Grundstücksanschlusses an der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Regenwasserkanal) ist genehmigungspflichtig. Der Grundstücksanschluss ist schriftlich unter der o.g. Adresse zu beantragen. Hierzu steht ein Vordruck - Entwässerungsantrag - zur Verfügung.
Nach Prüfung der Anschlussvoraussetzungen wird eine Entwässerungsgenehmigung erteilt, die alle weiteren Informationen enthält (Anschlusspunkte u.a.).
Anzumerken ist, dass die Herstellung des Grundstücksanschlusses vom Kanalnetz bis zum Revisionsschacht durch die Stadtverwaltung Wolmirstedt veranlasst wird.
Die tatsächlich anfallenden Herstellungskosten sind der Stadt Wolmirstedt entsprechend der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Stadt Wolmirstedt (technische Satzung) zu erstatten.
Nach Absprache mit der Stadtverwaltung Wolmirstedt kann der Grundstückseigentümer die Herstellung des Anschlusses auch durch einen autorisierten Fachbetrieb durchführen lassen.

Benutzungsgebühren

Die Eigentümer der Grundstücke, die an der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Regenwasserkanal) direkt oder indirekt angeschlossen sind, werden entsprechend der Niederschlagswasserabgabensatzung der Stadt Wolmirstedt zu einer Benutzungsgebühr herangezogen.
  • direkter Anschluss:
      Grundstück entwässert über einen Anschluss in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Anschluss am Regenwasserkanal)
  • indirekter Anschluss:
      Grundstück entwässert über andere Grundstücke oder öffentliche Straßen- ,Wege- und Gehwegflächen in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (fließt ohne Anschluss in den Regenwasserkanal)
Die Benutzungsgebühr wird nach den überbauten und befestigten Grundstücksflächen (z.B. Dach- und Zufahrtsflächen) bemessen, die in den Regenwasserkanal direkt oder indirekt einleiten. Die angeschlossene überbaute und befestigte Grundstücksfläche (z.B. Dach- und Zufahrtsfläche) ist die Gebührenfläche, d.h. die Benutzungsgebühr in Höhe von 0,83 €/Jahr wird für diese Fläche erhoben. Die Befestigungsart der Flächen (Versiegelungsgrad) wird durch Abflussbeiwerte berücksichtigt.
  • Abflussbeiwert: 1
      Dachflächen, Asphaltflächen, Betondecken, Pflaster mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchdringliche Beläge
  • Abflussbeiwert: 0,9
      Betonplatten, Pflaster ohne Fugenverguss
  • Abflussbeiwert: 0,5
      Schotterdeckenschichten
  • Beispiel:
      überbaute/ befestigte Grundstücksfläche:
        80 m² Dachfläche
        20 m² Zufahrtsfläche (Pflaster ohne Fugenverguss)
      Gebührenfläche:
        80 m² x Abflussbeiwert 1 = 80 m²
        20 m² x Abflussbeiwert 0,9 = 18 m²
        80m² + 18 m² = 98m²
        98m² x 0,83€/Jahr = 81,34 €/Jahr (Niederschlagswassergebühr)


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