Straßenausbaubeiträge
Wer muss Straßenbaubeiträge zahlen ?
Grundsätzlich jeder Eigentümer / Wohnungseigentümer, dessen Grundstück durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme der erbrachten Leistungen ein Vorteil erhält.
Im Gegensatz zum Erschließungsbeitrag kann ein Straßenbaubeitrag mehrfach anfallen. Der Beitrag für die einzelne beitragsfähige Maßnahme wird allerdings nur einmal erhoben.
Wie hoch sind die Straßenbaubeiträge ?
Vergleichbar mit dem Erschließungsbeitragsrecht, richtet sich die Höhe des abzurechnenden Aufwandes nach der Art der auszuführenden Maßnahme und dem damit verbundenen Aufwand. Von diesem Aufwand ( beitragsfähiger Aufwand ) wird wiederum ein Anteil für die Allgemeinheit abgesetzt. Diese Anteile differenzieren je nach der regelmäßig zu erwartenden Inanspruchnahme der Allgemeinheit . So nimmt die Allgemeinheit eine Straße die den innerörtlichen Verkehr sammelt und weiterleitet ( Innerortstraße ) stärker in Anspruch, als eine reine Anliegerstraße.
Die weitere Verteilung des verbleibenden ( umlagefähigen ) Aufwandes ist vergleichbar mit den Regelungen im Erschließungsbeitragsrecht.
Allerdings sieht der Gesetzgeber für besonders große Grundstücke eine sog. Billigkeitsreglung in Form einen teilweisen Erlasses vor, der von der Stadt zu tragen ist.
Einzelheiten regelt die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Wolmirstedt vom 07.11.2002.
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