Beschluss Stadtrat – Kündigung Zweckvereinbarung
Kündigung der „Zweckvereinbarung zur Nutzung der gemeinsamen zentralen Vergabestelle„ inkl. dazugehöriger Ausführungsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung mit dem Ziel der
Fortsetzung der Interkommunalen Zusammenarbeit in der Vergabe ab dem 01.01.2024 auf Grundlage einer neuen Zweckvereinbarung